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   BVerwG, 10.12.1980 - 1 B 844.80   

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https://dejure.org/1980,2823
BVerwG, 10.12.1980 - 1 B 844.80 (https://dejure.org/1980,2823)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1980 - 1 B 844.80 (https://dejure.org/1980,2823)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1980 - 1 B 844.80 (https://dejure.org/1980,2823)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen Begehung von Straftaten - Annahme einer Wiederholungsgefahr - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 1 B 844.80
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zu der Ausweisungsermächtigung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG wiederholt darauf hingewiesen, daß sich die Frage, ob auf die Gefahr eines erneuten Straffälligwerdens geschlossen werden kann, nur nach den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls beurteilen läßt und im wesentlichen eine Frage der Beweis- und Tatsachenwürdigung ist, die grundsätzlich allein von den Tatsacheninstanzen zu entscheiden ist (Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45 [S. 17], vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 1 B 844.80
    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung zu der Ausweisungsermächtigung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG wiederholt darauf hingewiesen, daß sich die Frage, ob auf die Gefahr eines erneuten Straffälligwerdens geschlossen werden kann, nur nach den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls beurteilen läßt und im wesentlichen eine Frage der Beweis- und Tatsachenwürdigung ist, die grundsätzlich allein von den Tatsacheninstanzen zu entscheiden ist (Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45 [S. 17], vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 1 B 296.78

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 1 B 844.80
    Das gilt auch für die Frage, ob und inwieweit eine solche Gefahr im Hinblick auf eine Zeit straffreier Führung seit der letzten Verurteilung als ausgeräumt erachtet werden kann (Beschlüsse vom 9. März 1979 - BVerwG 1 B 296.78 -, vom 29. Juli 1980 - BVerwG 1 B 789.80 -).
  • BVerwG, 29.07.1980 - 1 B 789.80
    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 1 B 844.80
    Das gilt auch für die Frage, ob und inwieweit eine solche Gefahr im Hinblick auf eine Zeit straffreier Führung seit der letzten Verurteilung als ausgeräumt erachtet werden kann (Beschlüsse vom 9. März 1979 - BVerwG 1 B 296.78 -, vom 29. Juli 1980 - BVerwG 1 B 789.80 -).
  • BVerwG, 02.09.1982 - 1 B 86.82

    Bestimmung des Maßstabs für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer

    Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist bei der Beurteilung der Frage, ob von einem gerichtlich bestraften Ausländer eine hinreichende Gefahr neuer Straftaten ausgeht, entscheidend abzustellen auf die der Verurteilung zugrunde liegende Tat des Ausländers sowie auf sein sonstiges Verhalten und damit auf seine Gesamtpersönlichkeit, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (Beschluß vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 844.80 -).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 1 B 858.80

    Stellung einer Prognose hinsichtlich der Wiederholungsgefahr - Eine die

    Das gilt auch für die Frage, ob und inwieweit eine solche Gefahr im Hinblick auf eine straffreie Führung in der Zwischenzeit als ausgeräumt erachtet werden kann (Beschluß vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 844.80 - mit Nachweisen).
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